Beschluss zu TOP 10
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flurnummer 193/4, Gemarkung Offenbau durch Martin und Daniela Enzenhöfer wird erteilt. Es wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Kniestockhöhe und Firstrichtung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt